ANMELDE- & TEILNAHME-BEDINGUNGEN LICHTMEILE 2023
Die LICHTMEILE findet vom 13. bis zum 15. Oktober stattfinden.
M.2. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass er für die Programmpunkte Veranstalter*in mit allen Rechten und Pflichten ist, die er für die LICHTMEILE anmeldet.
M.3. Der in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger verpflichtet sich, für den angeführten und in der Anmeldung beschriebenen Programmpunkt freien Einlass zu gewähren.
M.5. Der in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger trägt für den von ihm/ihr benannten Programmpunkt die Kosten.
M.6. Die Veranstaltung kann aufgrund der Umstände und gemäß sich ändernder Rahmenbedingungen abgesagt werden.
M.7. Die Anmeldung tritt ab der Bestätigung/Freischaltung der Veranstaltung, d.h. deren Sichtbarkeit auf der öffentlichen Website, in Kraft.
M.8. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass eventuell entstehende GEMA-Gebühren von ihm/ihr zu tragen sind und er/sie am nächstmöglichen Werktag die sogenannte Playlist bei der GEMA einzureichen hat.
M.9. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass er bezüglich seiner angemeldeten Programmpunkte alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen (GEZ, Ausschankgenehmigung etc.) einzuholen hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anmeldungen für den kuratierten Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN.
LICHTMEILE - Kulturfestival der Neckarstadt-West
c/o Quartiermanagement Neckarstadt-West
Mittelstraße 88
68169 Mannheim
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