Die LICHTMEILE wird dieses Jahr von FR 17. - SO 19. Oktober stattfinden.
Für alle Veranstaltungen gilt: spätestes Ende um 24:00 Uhr
M.00. Weitere Hinweise werden hier evtl. noch ergänzt.
M.01. Eure Veranstaltung könnt Ihr hier unter https://lichtmeile.de bis FR 26. September 2025 (Print-Anmeldeschluss) mit Aufnahme in die gedruckte Übersichtskarte anmelden - nur in begründeten Ausnahmefällen auch per eMail an
M.02. Dem/der in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger*in ist bekannt, dass er/sie für die Programmpunkte Veranstalter*in mit allen Rechten und Pflichten ist, die er/sie für die LICHTMEILE anmeldet.
M.03. Der/die in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger*in verpflichtet sich, für den angeführten und in der Anmeldung beschriebenen Programmpunkt freien Einlass zu gewähren.
M.04. Der/die Veranstaltungsträger*in verpflichtet sich, Änderungen zu den Veranstaltungen im Online-Programm hier unter https://lichtmeile.de zeitnah zu aktualisieren.
M.05. Der/die in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger*in trägt für den von ihm/ihr benannten Programmpunkt die Kosten.
M.06. Die Veranstaltung kann aufgrund der Umstände und gemäß sich ändernder Rahmenbedingungen abgesagt werden.
M.07. Die Anmeldung tritt ab der Bestätigung/Freischaltung der Veranstaltung, d.h. deren Sichtbarkeit auf der öffentlichen Website, in Kraft.
M.08. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass eventuell entstehende GEMA-Gebühren von ihm/ihr zu tragen sind und er/sie am nächstmöglichen Werktag die sogenannte Playlist bei der GEMA einzureichen hat.
M.09. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass er bezüglich seiner angemeldeten Programmpunkte alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen (GEZ, Ausschankgenehmigung etc.) einzuholen hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anmeldungen für den kuratierten Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN.
M.10. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist ebenso bekannt, dass 'selbstverständliche' Regeln hinsichtlich Sicherheit und Hygiene zu beachten sind - bspw. Freihalten von Fluchtwegen, Feuerlöscher, Hygiene bei Speisen/Getränken u.ä.
M.11. Für die Teilnahme am Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN können sich Autor*innen und Schauspieler*innen bewerben. Aufgrund der Limitierung der Anzahl an Lesungen ist eine FREISCHALTUNG DER ANMELDUNG nicht garantiert - Kurator*innen entscheiden darüber, welche Lesungen an diesem Programmpunkt teilnehmen. Meldet die von Euch geplante Lesung trotzdem genauso, wie Veranstaltungen an einem der drei anderen Programmpunkte auch, ganz normal auf der Website an, wie unter M.1. beschrieben.
Stand: 1. April 2025 - Änderungen/Ergänzungen vorbehalten
LICHTMEILE - Kulturfestival der Neckarstadt-West
c/o Quartiermanagement Neckarstadt-West
Mittelstraße 88
68169 Mannheim
eMail
– Wichtige Hinweise für Veranstalter*innen –
Liebe Veranstalter*innen,
die Neckarstadt und das geneigte Publikum freut sich auf die LICHTMEILE 2025!
Für die Vorbereitung eurer Veranstaltungen bekommt ihr dieses Dokument mit Informationen an die Hand, die ihr beherzigen solltet, bevor wir in das grandiose LICHTMEILE-Wochenende starten. Dieses deckt sich weitgehend mit den allgemeinen Anmelde- und Teilnahme-Bedingungen, denen ihr für die Anmeldung zustimmen müsst.
Lasst euch dabei nicht von den Anforderungen entmutigen! Auch wenn einiges zunächst aufwändig und kompliziert erscheint, ist vieles mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar und dementsprechend auch leicht umsetzbar.
Damit ihr eure Veranstaltungsorte zur Straße hin möglichst auffällig illuminieren könnt, gibt das Quartiermanagement zusammen mit dem Kreativnetzwerk kurz vor der LICHTMEILE Leuchtmittel aus. Diese können im ALTEN VOLKSBAD, Mittelstraße 42 – großes Tor abholen. Die Zeiten erfahrt ihr bei unseren Treffen und über die Newsletter.
Damit wünschen wir euch viel Freude beim LICHTMEILE-Organisieren und ein erfolgreiches Gelingen - mit vielen schönen und anregenden Begegnungen!
Achtet unbedingt darauf, dass Flucht- und Rettungswege aus Gebäuden nach draußen jederzeit freigehalten werden. D.h. dass Ein- und Ausgänge nicht durch Bestuhlung/Tische o.ä. versperrt bzw. eingeengt sein dürfen. Lasst es zu keiner Überfüllung in euren Veranstaltungsorten kommen. Plant für diese Aufgaben genügend Helfer ein.
Dort wo Speisen zubereitet werden ist mindestens ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklassen A-B-C mit einem Mindestlöschvermögen von 13 A / 89 B / C z.B. 6 kg Pulver sichtbar und griffbereit vorzuhalten. Weist eure Helfer auch auf die Orte der Feuerlöscher hin.
Falls Alkohol gegen Entgelt in nicht-konzessionierten Bereichen verkauft werden soll, wird jeweils eine Gestattung nach § 12 GastG benötigt. Die ausgefüllten Anträge der einzelnen Verantwortlichen sind per eMail an
Solltet Ihr Lebensmittel anbieten, achtet bitte auf folgendes:
Bei „nicht vorverpackten“ Lebensmitteln müsst Ihr die Zutaten mit allergenem Potenzial kennzeichnen, wie bspw. Vesperbrötchen (Weizen, Roggen, Sesam etc.).
Zu „nicht vorverpackt“ zählen sogenannte lose Waren, die in Anwesenheit des Verbrauchers auf dessen Wunsch hin verpackt werden oder Lebensmittel, die im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, d.h. zum direkten Verkauf ohne nennenswerte Vorhaltezeit.
Weitere Infos dazu und was ihr alles kennzeichnen müsst, findet ihr unter:
>> Lebensmittelkennzeichnung Verbraucherschutz
Falls es Programmpunkte auf öffentlicher Fläche geben soll, wird hierfür eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Für die Beantragung ist bei der Verkehrsbehörde per eMail an
Grundsätzlich gilt hier: Niemals Gehwege blockieren! Auf Gehwegen immer mind. 1,50 m Platz lassen!
Sofern Gaststätten im Innenraum Sonderveranstaltungen (z.B. Auftritt von Sänger*innen) durchführen, sind diese mit den 12 erlaubten Veranstaltungen pro Jahr (gem. Rechtsprechung des VGH MA aus dem Jahr 1988) abzudecken, ohne dass es dann einer besonderen Erlaubnis bedarf.
Für den Lärmschutz sind ab 22:00 Uhr Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Lautstärke der Musik oder der Lautsprecheranlage sind so zu betreiben, dass der Beurteilungspegel für alle durch die Anlage hervorgerufenen Geräusche die nachfolgenden Werte vor den Fenstern der nächstgelegenen Wohnbebauung nicht überschreitet:
tagsüber (06:00 – 22:00 Uhr): 60 dB(A)
nachts (22:00 – 06:00 Uhr): 45 dB(A)
Wird in irgendeiner Weise Musik dargeboten, muss die Veranstaltung - am besten vorab - bei der >> GEMA gemeldet werden. Wenn nach der Veranstaltung über eine eingereichte Songliste nachgewiesen wird, dass keine GEMA-pflichtige Musik gespielt wurde, fallen auch keine Gebühren an. Der Nachweis hierfür liegt immer bei den Veranstaltenden.
FRAGE: Wie kann ich - auch nach Ende einer LICHTMEILE - denn trotzdem in der Zwischenzeit bis zur nächsten LICHTMEILE in Kontakt bleiben und informiert werden?
ANTWORT: Du kannst Dich in unseren Newsletter-Verteiler eintragen. Und wer interessante Fotos gemacht hat, kann diese gern der LICHTMEILE zur Verfügung stellen (mit Namensnennung natürlich), schreibe uns dazu einfach eine
FRAGE: Wird es in auch im kommenden Jahr wieder eine LICHTMEILE geben? Wenn ja, wann - und wie kann ich daran teilnehmen?
ANTWORT: Auch 2025 wird sicher wieder eine LICHTMEILE stattfinden. Veranstaltungen anmelden können wirst Du dafür ab Frühsommer 2025. Um gut informiert zu bleiben, trage Dich in unseren Newsletter-Verteiler ein.
LICHTMEILE - Kulturfestival der Neckarstadt-West
c/o Quartiermanagement Neckarstadt-West
Mittelstraße 88
68169 Mannheim
eMail
Das früher nutzbare Kontaktformular mussten wir wegen hohen SPAM-Aufkommens leider sperren - bitte kontaktiert uns per eMail an
BEREITET EURE ANMELDUNG BITTE GUT VOR - nachträgliche Änderungen sind möglich, bedeuten jedoch für Euch und für's LICHTMEILE-Team zusätzlichen Aufwand.
Ihr benötigt * bzw. könnt hochladen (* Pflichtangaben):
0. Vorab: Bei Problemen und Fragen wendet Euch bitte an
1a. Veranstalter*innen, die dieses Jahr erstmalig Events anmelden: Füllt bitte das Formular im Menü VERANSTALTER / 2. Registration & Profil aus - und lest & akzeptiert die Anmelde- und Teilnahmebedingungen (zum Lesen auf Allgemeine Nutzungsbedingungen klicken).
1b. Veranstalter*innen, die bereits in einem der vergangenen Jahre Events angemeldet haben: Bitte fahrt fort mit Punkt 4.; damit akzeptiert Ihr auch die Anmelde- und Teilnahmebedingungen, die - bis auf die angepassten Kalenderdaten - identisch sind, mit denjenigen der letztjährigen Lichtmeile.
2. Klickt anschließend auf den Verifizierungslink, den Ihr sofort per eMail an die von Euch angegebene eMail-Adresse erhaltet.
3. Dann habt bitte etwas Geduld und wartet, bis das LICHTMEILE-Team Euer Konto freischaltet. Dies kann, je nach Arbeitsbelastung des Teams, einige Stunden oder auch Werktage dauern. Nach erfolgter Freischaltung erhaltet Ihr eine Informations-eMail.
4. Als neue VeranstalterInnen und als solche, die bereits in einem der Vorjahre freigeschaltet wurden, könnt Ihr Euch dann mit Eurem Benutzernamen und Passwort im Menü VERANSTALTER / 3. Login & Logout einloggen.
5. Anschließend könnt Ihr im Menü VERANSTALTER / 4. Event(s) anmelden Euer erstes Event anmelden.
5a. Unter Ort schaut bitte nach, ob Eure Location bereits von einem anderen Veranstalter angelegt ist:
Nach Fertigstellung und Speicherung des Events wird dieses vom LICHTMEILE-Team nach Bedarf redaktionell nachbearbeitet und freigeschaltet - auch darüber werdet Ihr per eMail informiert. In der Zwischenzeit - und ebenso natürlich später - könnt Ihr auf dem gleichen Weg weitere Events anmelden.
6. Nachträgliche Änderungen könnt Ihr, wenn nötig, folgendermaßen vornehmen:
7. Im Anschluss an eine nachträgliche Änderung Eures Events wird dieses solange wieder offline genommen, bis ein Administrator es wieder freischaltet. Dazu erhaltet Ihr dann KEINE weiteren Informations-eMails mehr.
8. Die Möglichkeit der Eventanmeldung und der Durchführung eventueller Änderungen des Inhalts Eurer Anmeldungen habt Ihr in diesem Jahr - für die Aufnahme in die GEDRUCKTE ÜBERSICHTSKARTE, die zur LICHTMEILE verteilt wird - bis FR 26. September. Aus drucktechnischen Gründen gibt es ab sofort Jahr keinelei Ausnahmen mehr!
'Nur auf der Website' hingegen - ohne Aufnahme in die gedruckte Übersichtskarte - könnt Ihr Eure Events noch bis FR 10. Oktober anmelden und ändern.
FRAGE: Wie kann ich - auch nach Ende einer LICHTMEILE - denn trotzdem in der Zwischenzeit bis zur nächsten LICHTMEILE 'in Kontakt bleiben'?
ANTWORT: Du kannst Dich in unseren Newsletter-Verteiler eintragen. Sowohl als Veranstalter`*in als auch als Besucher*in kannst Du Deine Fotos einbringen, sende uns diese einfach eine
FRAGE: Warum sammelt Ihr, auch nach Ende einer LICHTMEILE, Fotos?
ANTWORT: Wir legen damit den Grundstein für eine umfassende, auch in der Zukunft weitergeführte, Foto-Sammlung zur LICHTMEILE - von den vergangenen LICHTMEILEN, und den zukünftigen. Wir möchten sowohl Fotos und Impressionen von Veranstaltungen, Locations, Gigs, Happenings, Aufführungen und Ausstellungen sammeln und auf der Website präsentieren, als auch Veranstalter- & Künstlerporträts und künstlerische Einzelwerke. So könnte, im besten Fall, ein lebendiges Werkverzeichnis von Künstlern aus dem Umfeld der LICHTMEILE entstehen.
FRAGE: Wird es in auch im kommenden Jahr wieder eine LICHTMEILE geben? Wenn ja, wann - und wie kann ich daran teilnehmen?
ANTWORT: Auch 2026 wird sicher wieder eine LICHTMEILE stattfinden, wie dieses Jahr auch im Oktober. Veranstaltungen anmelden können wirst Du dafür ab Frühjahr 2026. Um gut informiert zu bleiben, trage Dich in unseren Newsletter-Verteiler ein.
LICHTMEILE - Kulturfestival der Neckarstadt-West
c/o Quartiermanagement Neckarstadt-West
Mittelstraße 88
68169 Mannheim
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