ALLGEMEINE ANMELDE- & TEILNAHME-BEDINGUNGEN LICHTMEILE 2024


Die LICHTMEILE wird dieses Jahr von FR 18. - SO 20. Oktober stattfinden.

Für alle Veranstaltungen gilt: spätestes Ende um 24:00 Uhr

M.00. Weitere Hinweise werden hier evtl. noch ergänzt.

M.01. Eure Veranstaltung könnt Ihr hier unter https://lichtmeile.de bis FR 27. September 2024 (Print-Anmeldeschluss) mit Aufnahme in die gedruckte Übersichtskarte anmelden - nur in begründeten Ausnahmefällen auch per eMail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Und bis FR 11. Oktober 2024 (Web-Anmeldeschluss) könnt Ihr Euch auch danach noch anmelden, jedoch ohne Aufnahme in die gedruckte Übersichtskarte.

M.02. Dem/der in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger*in ist bekannt, dass er/sie für die Programmpunkte Veranstalter*in mit allen Rechten und Pflichten ist, die er/sie für die LICHTMEILE anmeldet.

M.03. Der/die in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger*in verpflichtet sich, für den angeführten und in der Anmeldung beschriebenen Programmpunkt freien Einlass zu gewähren.

M.04. Der/die Veranstaltungsträger*in verpflichtet sich, Änderungen zu den Veranstaltungen im Online-Programm hier unter https://lichtmeile.de zeitnah zu aktualisieren.

M.05. Der/die in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger*in trägt für den von ihm/ihr benannten Programmpunkt die Kosten.

M.06. Die Veranstaltung kann aufgrund der Umstände und gemäß sich ändernder Rahmenbedingungen abgesagt werden.

M.07. Die Anmeldung tritt ab der Bestätigung/Freischaltung der Veranstaltung, d.h. deren Sichtbarkeit auf der öffentlichen Website, in Kraft.

M.08. Dem in der Anmeldung  genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass eventuell entstehende GEMA-Gebühren von ihm/ihr zu tragen sind und er/sie am nächstmöglichen Werktag die sogenannte Playlist bei der GEMA einzureichen hat.

M.09. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass er bezüglich seiner angemeldeten Programmpunkte alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen (GEZ, Ausschankgenehmigung  etc.) einzuholen hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anmeldungen für den kuratierten Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN.

M.10. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist ebenso bekannt, dass 'selbstverständliche' Regeln hinsichtlich Sicherheit und Hygiene zu beachten sind - bspw. Freihalten von Fluchtwegen, Feuerlöscher, Hygiene bei Speisen/Getränken u.ä.

M.11. Für die Teilnahme am Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN können sich Autor*innen und Schauspieler*innen bewerben. Aufgrund der Limitierung der Anzahl an Lesungen ist eine FREISCHALTUNG DER ANMELDUNG nicht garantiert - Kurator*innen entscheiden darüber, welche Lesungen an diesem Programmpunkt teilnehmen. Meldet die von Euch geplante Lesung trotzdem genauso, wie Veranstaltungen an einem der drei anderen Programmpunkte auch, ganz normal auf der Website an, wie unter M.1. beschrieben.

Stand: 5. Juli 2024 - Änderungen/Ergänzungen vorbehalten

LICHTMEILE - Kulturfestival der Neckarstadt-West
c/o Quartiermanagement Neckarstadt-West
Mittelstraße 88
68169 Mannheim
eMail  >> Anmeldung(at)lichtmeile.de