Die LICHTMEILE 2025 wird von FR 17. - SO 19. Oktober stattfinden.
Für alle Veranstaltungen gilt: spätestes Ende um 23:00 Uhr
M.00. Weitere Hinweise werden hier evtl. noch ergänzt.
M.01. Eure Veranstaltung könnt Ihr hier unter www.lichtmeile.de bis FR 26. September 2025 (Print-Anmeldeschluss) mit Aufnahme in die gedruckte Übersichtskarte anmelden - nur in begründeten Ausnahmefällen auch per eMail an
M.02. Dem/der in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger*in ist bekannt, dass er/sie für die Programmpunkte Veranstalter*in mit allen Rechten und Pflichten ist, die er/sie für die LICHTMEILE anmeldet.
M.03. Der/die in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger*in verpflichtet sich, für den angeführten und in der Anmeldung beschriebenen Programmpunkt freien Einlass zu gewähren.
M.04. Der/die Veranstaltungsträger*in verpflichtet sich, Änderungen zu den Veranstaltungen im Online-Programm hier unter www.lichtmeile.de zeitnah zu aktualisieren.
M.05. Der/die in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger*in trägt für den von ihm/ihr benannten Programmpunkt die Kosten.
M.06. Die Veranstaltung kann aufgrund der Umstände und gemäß sich ändernder Rahmenbedingungen abgesagt werden.
M.07. Die Anmeldung tritt ab der Bestätigung/Freischaltung der Veranstaltung, d.h. deren Sichtbarkeit auf der öffentlichen Website, in Kraft.
M.08. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass eventuell entstehende GEMA-Gebühren von ihm/ihr zu tragen sind und er/sie am nächstmöglichen Werktag die sogenannte Playlist bei der GEMA einzureichen hat.
M.09. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass er bezüglich seiner angemeldeten Programmpunkte alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen (GEMA, Ausschankgenehmigung etc.) einzuholen hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anmeldungen für den kuratierten Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN.
M.10. Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist ebenso bekannt, dass 'selbstverständliche' Regeln hinsichtlich Sicherheit und Hygiene zu beachten sind - bspw. Freihalten von Fluchtwegen, Feuerlöscher, Hygiene bei Speisen/Getränken u.ä.
M.11. Für die Teilnahme am Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN können sich Autor*innen und Schauspieler*innen bewerben. Aufgrund der Limitierung der Anzahl an Lesungen ist eine FREISCHALTUNG DER ANMELDUNG nicht garantiert - Kurator*innen entscheiden darüber, welche Lesungen an diesem Programmpunkt teilnehmen. Meldet die von Euch geplante Lesung trotzdem genauso, wie Veranstaltungen an einem der drei anderen Programmpunkte auch, ganz normal auf der Website an, wie unter M.1. beschrieben.
Stand: 1. April 2025 - Änderungen/Ergänzungen vorbehalten
LICHTMEILE - Kulturfestival der Neckarstadt-West
c/o Quartiermanagement Neckarstadt-West
Mittelstraße 88
68169 Mannheim
eMail
An diesem kuratierten Programmpunkt am Sonntagabend 19.10.2025 zwischen 16:00 - 21:30 Uhr können Autor*innen und Schauspieler*innen, aufgrund der Limitierung der Anzahl an Lesungen, nur mit BEWERBUNG teilnehmen.
ANMELDESCHLUSS für die SONNTAGS-LESUNGEN: FR 19. SEPTEMBER 2025
Die Bewerbung erfolgt wie eine normale Anmeldung, jedoch werden die Lesungen nicht sofort freigeschaltet. Die Kurator*innen entscheiden final darüber, welche Lesungen an Literatur an ungewöhnlichen Orten teilnehmen.
Meldet Eure Bewerbung bitte 'ganz normal' auf dieser Website an - den Ort könnt Ihr mit N.N. - noch nicht bekannt angeben, das exakte Zeitfenster für Eure zwei Lesungen werden wir, wenn möglich unter Berücksichtigung Eurer Wünschzeiten - die Ihr im Feld 'Zusatzinformationen' eintragt könnt - werden wir so festlegen, dass Besucher*innen an diesem Abend einer möglichst großen Zahl von Lesungen folgen können.
Lesungen, die am Freitag im Rahmen der Neckarstädter Nächte oder samstags im Rahmen des Tages der offenen Ateliers stattfinden, werden nicht kuratiert, und können direkt angemeldet und von uns freigeschaltet werden.
Weitere Informationen zu den Sonntagslesungen erhaltet Ihr direkt beim Quartiermanagement Neckarstadt-West unter
Wichtige Hinweise & Checkliste für Veranstalter*innen und
Konkretisierungen/Erläuterungen der Allgemeinen Anmelde- & Teilnahmebedingungen
>> Dokument zum Download (PDF)
Liebe Veranstalterinnen & Veranstalter,
die Menschen in der Neckarstadt und das Publikum freuen sich auf die LICHTMEILE 2025!
Dieses Dokument soll euch helfen, eure Veranstaltung gut vorzubereiten. Im ersten Teil findet ihr wichtige Punkte und gesetzliche Regelungen, die ihr bei der Planung und Durchführung beachten müsst. Diese Regeln gehören auch zu den Anmelde- und Teilnahmebedingungen. Wenn ihr euch anmeldet, stimmt ihr diesen Bedingungen zu.
Lasst euch dabei nicht von den Anforderungen entmutigen! Auch wenn einiges zunächst aufwendig und kompliziert erscheint, ist vieles nachvollziehbar und dementsprechend auch leicht umsetzbar. Das LICHTMEILE Orga-Team und erfahrene Veranstalterinnen und Veranstalter helfen euch gerne weiter. Wenn ihr neu dabei seid oder Fragen habt, könnt ihr euch an sie wenden - z.B. bei eher technischen Fragen freundlicherweise auch ans Theater Oliv per eMail an
Damit ihr eure Veranstaltungsorte zur Straße hin möglichst auffällig illuminieren könnt, gibt das Quartiermanagement zusammen mit dem Kreativnetzwerk kurz vor der LICHTMEILE leihweise Lampen aus. Die können im Alten Volksbad/Geschichtswerkstatt, Mittelstraße 42 – großes Tor – abgeholt werden.
Eine gute Möglichkeit, sich auszutauschen, sind die Treffen vom KNW-Netzwerk. Dort sprechen wir einmal im Monat über die Planung der LICHTMEILE. Die Zeiten und Orte für die Treffen und Lampenverleih schicken wir euch im Newsletter. Ihr könnt uns auch jederzeit eine eMail schreiben an
Wir wünschen euch viel Freude bei der Vorbereitung und viel Erfolg mit euren Veranstaltungen. Wir hoffen auf viele schöne Begegnungen!
Euer LICHTMEILE Orga-Team
BRANDSCHUTZ
Achtet unbedingt darauf, dass Flucht- und Rettungswege aus Gebäuden nach draußen jederzeit freigehalten werden. D.h. Ein- und Ausgänge dürfen nicht durch Bestuhlung/Tische o.ä. versperrt bzw. eingeengt werden. Lasst es zu keiner Überfüllung in euren Veranstaltungsorten kommen.
Dort wo Speisen zubereitet werden, ist mindestens ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 für die Brandklassen A-B-C mit einem Mindestlöschvermögen von 13 A / 89 B / C z.B. 6 kg Pulver sichtbar und griffbereit vorzuhalten. Weist bitte auch eure Helfer*innen ein.
ALKOHOLVERKAUF
Falls Alkohol gegen Entgelt in nicht-konzessionierten Bereichen verkauft werden soll, wird jeweils eine Gestattung nach § 12 GastG benötigt. Die ausgefüllten Anträge der einzelnen Verantwortlichen sind an
>> Download Gestattung §12
LEBENSMITTEL
Solltet Ihr Lebensmittel anbieten, achtet bitte auf folgendes:
Weitere Infos dazu und was ihr alles kennzeichnen müsst, findet ihr unter:
>> Lebensmittelkennzeichnung Verbraucherschutz
HYGIENEREGELN BEIM UMGANG MIT LEBENSMITTELN
Weitere Infos dazu findet Ihr unter:
>> Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten (PDF)
PERSÖNLICHE HYGIENE
VERANSTALTUNGEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Falls es Programmpunkte auf öffentlicher Fläche geben soll, wird hierfür eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Für die Beantragung ist bei der Verkehrsbehörde (
>> Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung (PDF)
Grundsätzlich gilt immer & überall: Niemals Gehwege blockieren & immer mind. 1,50 m Platz lassen!
LAUTSTÄRKE
Sofern Gaststätten im Innenraum Sonderveranstaltungen (z.B. Auftritt einer Sängerin) durchführen, sind diese mit den 12 erlaubten Veranstaltungen pro Jahr (gem. Rechtsprechung des VGH MA aus dem Jahr 1988) abdeckbar, ohne dass es dann einer besonderen Erlaubnis bedarf.
Für alle Veranstaltungen gilt: für den Lärmschutz sind ab 22:00 Uhr Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Lautstärke der Musik oder der Lautsprecheranlagen sind so zu betreiben, dass der Beurteilungspegel für alle durch die Anlage hervorgerufenen Geräusche die nachfolgenden Werte vor den Fenstern der nächstgelegenen Wohnbebauung nicht überschreitet:
FASSADEN-BELEUCHTUNG IM INNEN- & AUSSENBEREICH
Fassaden-Beleuchtungen im Innenbereich (z.B. Innenhöfe) & Außenbereich (Bestrahlung der Außenfassade) sind seit der neuen Regelung § 21 Abs. 2 Naturschutzgesetz (in Kraft seit 02/2023) zwischen 22:00 und 06:00 Uhr untersagt. Eine Ausnahme kann beim Fachbereich für Klima, Natur und Umwelt in der Abteilung Naturschutz werden. Die Antragsgebühr beträgt 99 Euro pro Antrag. Es kann ein Antrag für das gesamte Wochenende gestellt werden. Die einfachste Alternative: einfach um 22:00 Uhr abschalten.
Ausgefüllten Antrag senden an
>> Antrag auf Ausnahme zur Fassadenbeleuchtung (PDF)
GEMA
Wird in irgendeiner Weise Musik dargeboten, muss die Veranstaltung, am besten vorab, bei der GEMA gemeldet werden. Wenn nach der Veranstaltung über eine eingereichte Songliste nachgewiesen wird, dass keine GEMA-pflichtige Musik gespielt wurde, fallen auch keine Gebühren an. Die Nachweispflicht hierfür liegt immer bei den Veranstaltenden.
BARRIEREARMUT
Im Rahmen eurer Möglichkeiten solltet ihr den Zugang zu eurer Veranstaltung möglichst barrierearm oder barrierefrei gestalten. Bei der Veranstaltungsanmeldung müssen entsprechende Angaben (Barrierefrei/Eingeschränkt barrierefrei/Nicht barrierefrei) gemacht werden, damit diese in der Übersichtskarte gekennzeichnet werden können.
Die LICHTMEILE 2025 findet von FR 17. - SO 19. Oktober statt.
Für alle Veranstaltungen gilt: spätestes Programmende um 23:00 Uhr
Bitte Regelungen für den privaten und öffentlichen Bereich beachten und ggf. Sondergenehmigung beantragen bzw. Erlaubnis einholen!
ANMELDUNG & FRISTEN
Eure Veranstaltung könnt Ihr hier auf der Website www.lichtmeile.de unter AKTIVE anmelden.
Print-Anmeldeschluss bis FR 26. September 2025:
In die gedruckte Übersichtskarte werden nur Veranstaltungen aufgenommen, die bis FR 26. September 2025 eingegangen sind.
Anmeldungen nach FR 26. September werden für Printmedien nicht mehr berücksichtigt.
Web-Anmeldeschluss bis FR 10. Oktober 2025:
Die Anmeldung für Veranstaltungen ist bis FR 10. Oktober 2025 möglich.
Diese stehen dann im jeweiligen Themenschwerpunkt ganz am Ende der Liste, da diese - für die gedruckte Übersichtskarte - alphanummerisch aufgebaut ist, und nach FR 26. September erstellte Veranstaltungen keine (Orts-)Nummerierung mehr erhalten.
Dem/der in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger*in ist bekannt, dass er/sie für die Programmpunkte Veranstalter*in mit allen Rechten und Pflichten ist, die er/sie für die LICHTMEILE anmeldet.
FREIER EINLASS
Der/die in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger*in verpflichtet sich, für den angeführten und in der Anmeldung beschriebenen Programmpunkt freien Einlass zu gewähren.
PROGRAMM-ÄNDERUNGEN
Der/die Veranstaltungsträger*in verpflichtet sich, Änderungen zu den Veranstaltungen im Online-Programm hier auf der Website www.lichtmeile.de unter AKTIVE zeitnah zu aktualisieren.
FINANZIELLE VERANTWORTUNG DES VERANSTALTUNGSTRÄGERS
Der/die in der Anmeldung genannte Veranstaltungsträger*in trägt für den von ihm/ihr benannten Programmpunkt die Kosten.
ABSAGEN
Die Veranstaltung kann aufgrund der Umstände, höherer Gewalt und gemäß sich ändernder Rahmenbedingungen abgesagt werden.
BESTÄTIGUNG & VERÖFFENTLICHUNG
Die Anmeldung tritt ab der Bestätigung/Freischaltung der Veranstaltung, d.h. deren Sichtbarkeit auf der öffentlichen Website, in Kraft.
GEMA
Dem in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger ist bekannt, dass eventuell entstehende GEMA-Gebühren von ihm/ihr zu tragen sind und er/sie am nächstmöglichen Werktag die sogenannte Playlist bei der GEMA einzureichen hat.
GENEHMIGUNGEN & GESTATTUNGEN
Dem/der in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger*in ist bekannt, dass er/sie bezüglich seiner/ihrer angemeldeten Programmpunkte alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen (GEZ, Ausschankgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis etc.) einzuholen hat. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anmeldungen für den kuratierten Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN.
HYGIENE & SICHERHEIT
Dem/der in der Anmeldung genannten Veranstaltungsträger*in ist ebenso bekannt, dass 'selbstverständliche' Regeln und gesetzliche Regelungen hinsichtlich Sicherheit und Hygiene zu beachten sind (bspw. Freihalten von Fluchtwegen, Feuerlöscher, Hygiene bei Speisen/Getränken u.ä.).
"LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN"
Für die Teilnahme am Programmpunkt LITERATUR AN UNGEWÖHNLICHEN ORTEN können sich Autor*innen und Schauspieler*innen bewerben. Aufgrund der Limitierung der Anzahl an Lesungen ist eine FREISCHALTUNG DER ANMELDUNG nicht garantiert - Kurator*innen entscheiden darüber, welche Lesungen an diesem Programmpunkt teilnehmen. Meldet die von Euch geplante Lesung trotzdem genauso - wie Veranstaltungen an einem der drei anderen Programmpunkte auch - ganz normal auf der Website an, wie in der Anleitung beschrieben.
Stand: 17. September 2025 - Änderungen/Ergänzungen vorbehalten
Genehmigungspflichtig?
□ Alkoholverkauf - Gestattung §12 GastG bei
□ Veranstaltung im öffentlichen Raum - Antrag Sondernutzungserlaubnis an
□ Fassadenbeleuchtung im Innen- & Außenbereich nach 22:00 Uhr Antrag an
□ GEMA bei GEMA-pflichtiger Musik - selbstständige Meldung bei der GEMA
Zu beachten!
□ Brandschutz
□ Lebensmittelkennzeichnung
□ Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- & Straßenfesten
□ Erlaubte Lautstärke bis 22:00 Uhr / ab 22:00 Uhr
□ Barrierefreier / barrierearmer Zugang
FRAGE: Wie kann ich - auch nach Ende einer LICHTMEILE - denn trotzdem in der Zwischenzeit bis zur nächsten LICHTMEILE in Kontakt bleiben und informiert werden?
ANTWORT: Du kannst Dich in unseren Newsletter-Verteiler eintragen. Und wer interessante Fotos gemacht hat, kann diese gern der LICHTMEILE zur Verfügung stellen (mit Namensnennung natürlich), schreibe uns dazu einfach eine
FRAGE: Wird es in auch im kommenden Jahr wieder eine LICHTMEILE geben? Wenn ja, wann - und wie kann ich daran teilnehmen?
ANTWORT: Auch 2026 wird sicher wieder eine LICHTMEILE stattfinden. Veranstaltungen anmelden können wirst Du dafür ab Frühsommer 2026. Um gut informiert zu bleiben, trage Dich in unseren Newsletter-Verteiler ein.
LICHTMEILE - Kulturfestival der Neckarstadt-West
c/o Quartiermanagement Neckarstadt-West
Mittelstraße 88
68169 Mannheim
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